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Sie wollen bauen? Dann benötigen Sie von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einen amtlichen Lageplan, der u.a. folgendes beinhaltet:
Umringsgrenzen Ihres Baugrundstückes entsprechend dem Katasternachweis
vorhandene Bebauung auf Ihrem und den angrenzenden Nachbargrundstücken
die geplante Bebauung mit Eintragung von Abstandflächen und Grenzabständen
städtebauliche Vorgaben, wie Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Baufluchtlinien u.ä.
der gesetzlich geschützte Baumbestand (Baumschutzverordnung)
Geländehöhen und Höhe des geplanten Gebäudes (ganz wichtig, damit Ihnen später nicht das Oberflächenwasser ins Haus läuft)
sonstige Grundstücksbestandteile wie Zäune, Schächte, Zufahrten, sichtbare Leitungen usw.
Sinnvoll ist es, vorab einen Bestandsplan fertigen zu lassen und diesen dem Architekten als Planungsgrundlage an die Hand zu geben. Spätere Umplanungen wegen z.B. Geländeneigung, ungenauer Grundstücksausmaße oder sonstiger Unkenntnisse über die Örtlichkeit entfallen dann und, wichtig! es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten beim Vermesser.
Sie haben nur einen Teil eines Grundstückes gekauft? Dann ist die Zerlegung des Grundstückes in zwei oder mehr Teilflächen notwendig, um es grundbuchrechtlich eintragungsfähig zu machen. Jede Teilfläche erhält dann eine eigene Flurstücksnummer, unter der diese Fläche im Kataster und auch im Grundbuch nachgewiesen ist.
Bei diesem Verfahren wird die im Kataster nachgewiesene eigentumsrechtliche Grenze hergestellt und in ihren Knick- bzw. Endpunkten mit Grenzzeichen abgemarkt. Werden alle Umringsgrenzen eines Grundstückes hergestellt, kann auch die genaue Fläche berechnet werden.
Als Abschluß eines solchen Verfahrens wird ein Grenztermin abgehalten, in dem allen Beteiligten der örtliche Grenzverlauf erläutert wird.
Endlich haben Sie die Baugenehmigung in der Hand und haben auch schon den Tiefbauer angerufen, damit die Baugrube ausgehoben wird. Doch wo genau auf dem Grundstück muß er denn ausheben?
Hier hilft der Vermesser, der durch Grobabsteckung für den Aushub und Feinabsteckung für die zukünftigen Gebäudeecken eine exakte Festlegung vornimmt. Auch die Höhe für die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens wird hierbei in die Örtlichkeit übertragen. Jetzt kann die Baugrube mit den richtigen Abmessungen und der richtigen Tiefe erstellt werden und es können keine zusätzlichen Kosten für Nacharbeiten entstehen, weil etwa die Grube zu klein ist oder aber zu viel ausgehoben wurde.
Jetzt steht das Haus und der Einzug kann beginnen. Doch noch einmal benötigen Sie den Vermesser:
Ihr neues Gebäude hat Ihr Grundstück verändert und jede bauliche Veränderung (ab 20 m² Grundfläche) muß laut gesetzlicher Vorschrift eingemessen (die Messungen während der Bauphase reichen dazu nicht aus) und in die amtliche Flurkarte eingetragen werden.
Der Bau hat begonnen, die Kellerdecke bzw. die Bodenplatte liegt. Jetzt möchte das Bauamt eventuell einen Nachweis darüber, daß auch tatsächlich entsprechend der Baugenehmigung das Haus errichtet wird. Dies wird hauptsächlich dann verlangt, wenn die geplanten Gebäude oder die Abstandflächen an oder in der Nähe der Eigentumsgrenze zu liegen kommen. Denn ein nachbarlicher Grenzstreit über Eigentumsverletzung oder Überbauten muß nicht sein und stört nur das zukünftige Zusammmenleben. Dieses Attest liefert Ihnen ebenfalls der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur und gibt Ihnen, dem Amt und auch der bauausführenden Firma die Gewißheit, mit Recht an der richtigen Stelle zu bauen.
Durchführung von Kosten-Nutzenanalysen
Beratung zur Bebaubarkeit von Grundstücken
Einholen der behördlichen Genehmigungen (Teilungsgenehmigung, Negativzeugnis)
Auskunft über Bodenrichtwerte
Gutachten (Wertgutachten, Grenzgutachten, Gerichtliche Gutachten)
Die deutschen Gerichte sind überlastet, Rechtsstreitig- keiten werden erst nach Jahren verhandelt und in der Zwischenzeit besteht Unklarheit über die Rechtslage. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich Zweifel am rechtmäßigen Verlauf des Nachbarzaunes habe? Steht die neue Garage nicht zu dicht an der Grenze oder ist sie gar überbaut? Was ist Besitzgrenze und was ist Eigentumsgrenze? Wenden Sie sich an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure: Hier erhalten Sie Beratung, konkrete Auskünfte, eine genaue Untersuchung Ihres Problems und die Arbeit kann innerhalb kürzester Zeit erledigt werden. Manche Probleme lassen sich schon allein durch ein Beratungsgespräch aus der Welt schaffen. Unklarheiten über den Grenzverlauf werden durch eine Grenzherstellung geklärt. In einem mit allen beteiligten Nachbarn durchzuführenden Grenztermin, zu dem der Vermesser einlädt und diesen auch leitet, wird der genaue Grenzverlauf an Hand einer Skizze und in der Örtlichkeit erläutert. Der nachbarliche Frieden bleibt bewahrt, die lange Wartezeit bei den Gerichten entfällt und die Kosten sind geringer.
Vorbei sind die Zeiten, da der Fiskus zur Steuerberechnung in Erbschafts- und Schenkungssachen den Einheitswert (beruht auf den Werten der sechziger Jahre) zur Grundlage nahm. Angesetzt wird jetzt ein nach dem Bewertungsge- setz ermittelter "gemeiner Wert" (Verkehrswert), der dem tatsächlichen Wert entsprechen soll. Ob dies auch so ist oder ob sich die Werte, wie in Berlin geschehen, stark nach unten bewegt haben, kann nur ein qualifiziertes Wertgutachten belegen. Oder Sie möchten ein Grundstück kaufen oder verkaufen und benötigen einen Fachmann für die Preisfindung. Diese Gutachten werden für
bebaute und unbebaute Grundstücke,
Rechte an Grundstücken (z. B. Renten),
Wohnungseigentum,
Erbbaurechte usw. erstellt. Sie dienen der Vorlage beim Finanzamt, bei Gericht, in Zwangsversteigerungssachen, bei Erbauseinan- dersetzungen, bei Betriebsauflösungen oder -zusammen- legungen, Scheidungen, uvm.
Hier nur eine Auswahl der Einsatzmöglichkeiten:
Trassierungen im Straßen- und Eisenbahnbau
Brücken- Tunnel oder sonstige Ingenieurabsteckungen
Baubegleitende Vermessungen
Bauwerksüberwachungen, Setzungsmessungen, Permanentmessungen
Beweissicherungsmessungen
Topographische Bestandspläne
Aufmaß, Absteckung, Flächen- und Massenberechnungen
Mietflächenaufmaß und -berechnung
Bestandspläne für Gewerbe, Handel und Industrie
Kanalmessung
Leistungsmessungen (Absteckung, Aufmaß)
Lage- und Höhenpläne sowohl in analoger als auch digitaler Form
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