GebäudeeinmessungJetzt steht das Haus und der Einzug kann beginnen. Doch noch einmal benötigen Sie den Vermesser:
Ihr neues Gebäude hat Ihr Grundstück verändert und jede bauliche Veränderung (ab 20 m² Grundfläche) muß laut gesetzlicher Vorschrift eingemessen (die Messungen während der Bauphase reichen dazu nicht aus) und in die amtliche Flurkarte eingetragen werden. Ich erstelle Ihnen für Ihr Vorhaben unverbindlich eine Kostenschätzung. |