Vermessungsbüro

Ulrich Pröve

Gebäudeeinmessung

Jetzt steht das Haus und der Einzug kann beginnen. Doch noch einmal benötigen Sie den Vermesser:
Ihr neues Gebäude hat Ihr Grundstück verändert und jede bauliche Veränderung (ab 20 m² Grundfläche) muß laut gesetzlicher Vorschrift eingemessen (die Messungen während der Bauphase reichen dazu nicht aus) und in die amtliche Flurkarte eingetragen werden.
Ich erstelle Ihnen für Ihr Vorhaben unverbindlich eine Kostenschätzung.

 

[ Albert-Einstein-Strasse 14 | 12489 Berlin-Treptow ]

[ Tel: 030 / 671 49 15 | Fax: 030 / 639 74 289 ]

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