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Lage- und HöhenattestDer Bau hat begonnen, die Kellerdecke bzw. die Bodenplatte liegt. Jetzt möchte das Bauamt eventuell einen Nachweis darüber, daß auch tatsächlich entsprechend der Baugenehmigung das Haus errichtet wird. Dies wird hauptsächlich dann verlangt, wenn die geplanten Gebäude oder die Abstandflächen an oder in der Nähe der Eigentumsgrenze zu liegen kommen. Denn ein nachbarlicher Grenzstreit über Eigentumsverletzung oder Überbauten muß nicht sein und stört nur das zukünftige Zusammmenleben. Dieses Attest liefert Ihnen ebenfalls der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur und gibt Ihnen, dem Amt und auch der bauausführenden Firma die Gewißheit, mit Recht an der richtigen Stelle zu bauen. |
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[ Tel: 030 / 671 49 15 | Fax: 030 / 639 74 289 ]