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Was kosten mich die Vermessungen?Für die öffentlich rechtlichen Vermessungen (Amtlicher Lageplan, Grenzherstellung, Teilung, Lage- und Höhen-Attest, teilweise Absteckungen, Gebäudeeinmessung) werden die Kosten nach der für Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) abgerechnet. Diese Vergütungsordnung gilt streng für alle ÖbVI. Hier ein Beispiel: |
Bildung neuer Grenzen und damit neuer Flurstücke, je Flurstück |
ca. 1000,00 EUR |
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag mit Eintrag des neuen Gebäudes |
ca. 1600,00 EUR |
Feinabsteckung der Gebäudeecken |
ca. 850,00 EUR |
Lage- und Höhenattest |
ca. 750,00 EUR |
Gebäudeeinmessung nach Bezugsfertigkeit |
ca. 700,00 EUR |
| Hinzu kommen die Gebühren des Katasteramtes (Stand 2007) |
für die notwendigen Unterlagen |
170,00 EUR |
für die Übernahme der Teilung ins Kataster |
384,00 EUR |
wobei diese Kosten oft von zwei Parteien gemeinsam getragen werden (zwei Baugrundstücke). Zu diesen Gebühren ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer (19 % Stand 2007) hinzuzurechnen.
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Für die Beauftragung der gewünschten Leistungen rufen Sie bitte das Auftragsformular auf. |
[ Albert-Einstein-Strasse 14 | 12489 Berlin-Treptow ]
[ Tel: 030 / 671 49 15 | Fax: 030 / 639 74 289 ]