Vermessungsbüro

Ulrich Pröve

Was kosten mich die Vermessungen?

Für die öffentlich rechtlichen Vermessungen (Amtlicher Lageplan, Grenzherstellung, Teilung, Lage- und Höhen-Attest, teilweise Absteckungen, Gebäudeeinmessung) werden die Kosten nach der für Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) abgerechnet. Diese Vergütungsordnung gilt streng für alle ÖbVI.

Hier ein Beispiel:

Ein Grundstück hat eine Größe von ca. 1000 m². Es soll in zwei Teile á 500 m² geteilt werden, von denen Sie ein Teil gekauft haben (Bodenwert ca. 100,00 EUR/m²) und mit einem Einfamilienhaus mit ca. 100 m² Geschoßfläche bebauen wollen. Auf Ihrem Grundstück stehen noch eine Garage und ein Schuppen, der abgerissen werden soll.


Bildung neuer Grenzen und damit neuer Flurstücke, je Flurstück
ca. 1000,00 EUR
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag mit Eintrag des neuen Gebäudes
ca. 1600,00 EUR
Feinabsteckung der Gebäudeecken
ca. 850,00 EUR
Lage- und Höhenattest
ca. 750,00 EUR
Gebäudeeinmessung nach Bezugsfertigkeit
ca. 700,00 EUR

Hinzu kommen die Gebühren des Katasteramtes (Stand 2007)
für die notwendigen Unterlagen
170,00 EUR
für die Übernahme der Teilung ins Kataster
384,00 EUR

wobei diese Kosten oft von zwei Parteien gemeinsam getragen werden (zwei Baugrundstücke). Zu diesen Gebühren ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer (19 % Stand 2007) hinzuzurechnen.
Es wird immer nach den tatsächlichen Werten abgerechnet, so daß erst nach den Messungen die genauen Kosten berechnet werden können.
Sie möchten die zu erwartenden Kosten für Ihr Vorhaben berechnet haben? Kein Problem: Klicken Sie hier auf Kostenschätzung und geben die Ihnen bekannten Werte ein oder rufen Sie mich an.

 

Für die Beauftragung der gewünschten Leistungen rufen Sie bitte das Auftragsformular auf.

 

[ Albert-Einstein-Strasse 14 | 12489 Berlin-Treptow ]

[ Tel: 030 / 671 49 15 | Fax: 030 / 639 74 289 ]

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