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TeilungSie haben nur einen Teil eines Grundstückes gekauft? Dann ist die Zerlegung des Grundstückes in zwei oder mehr Teilflächen notwendig, um es grundbuchrechtlich eintragungsfähig zu machen. Jede Teilfläche erhält dann eine eigene Flurstücksnummer, unter der diese Fläche im Kataster und auch im Grundbuch nachgewiesen ist. |
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