© Dipl.-Ing. Ulrich Pröve - 2019

Wohnungsaufmaß

Wir ermitteln für Sie die

• Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung (Mietflächen) und erstellen eine • Abgeschlossenheitsbescheinigung.
© Dipl.-Ing. Ulrich Pröve - 2019

Wohnungsaufmaß

Wir ermitteln für Sie die

• Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung (Mietflächen) und erstellen eine • Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt, insbesondere die Flächen von Pfeilern, Nischen, Treppen, Durchgängen (Türen), Fenstern und Flächen unter Dachschrägen.