© Dipl.-Ing. Ulrich Pröve - 2019
Wohnungsaufmaß
Wir ermitteln für Sie die
• Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung (Mietflächen)
und erstellen eine
• Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)
ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder
ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich
hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen
ist. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken,
die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin
ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
ist eine Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung
regelt, insbesondere die Flächen von Pfeilern, Nischen, Treppen,
Durchgängen (Türen), Fenstern und
Flächen unter Dachschrägen.